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Haben Sie keine Angehörigen, die Ihre Angelegenheiten regeln, Ihre Rechte wahrnehmen und Interessen vertreten? Ist Ihre Handlungsfähigkeit (dauernd oder für eine gewisse Zeit) alters- oder gesundheitshalber beeinträchtigt? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auf. Sie können bei der Behörde eine von 4 Beistandschaften beantragen. Als "privater Mandatsträger" setze ich mich für Sie ein.

Am 1.1.2013 trat das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es gibt 4 Arten von Beistandschaften: Begleit-, Vertretungs-, Mitwirkungs- und umfassende Beistandschaft.

Für den Kanton BS ist zuständig:
KESB, Rheinsprung 16/18, 4001 Basel, Tel. 061 267 80 92

Für den Kanton BL sind zuständig:
KESB Liestal
KESB Gelterkinden, Sissach
KESB Laufental
KESB Birstal
KESB Frenkentäler
KESB Leimental für die Gemeinden Allschwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Therwil, Schönenbuch

Infos über das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes finden Sie hier: www.kesb.bs.ch
www.kesb-bl.ch
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